Die Information des Kraftfahrt-Bundesamtes an die Beteiligten des IVI-Verfahrens vom 16. September 2026 gibt Herstellern erstmals einen konkreten Zeitrahmen für die deutsche IVI-2.x-Umstellung. Die Testumgebung soll im Oktober geöffnet werden; der Produktivbetrieb ist ab dem 5. November 2026 vorgesehen. Wer die Testphase sinnvoll nutzen will, sollte Fahrzeugdaten, Zertifikate und interne Zuständigkeiten bereits vorher vorbereitet haben.
Ein elektronisches Certificate of Conformity ist nicht mit der Erzeugung einer Datei abgeschlossen. Der Datensatz muss korrekt strukturiert, nach den geltenden IVI-2.0-Regeln geprüft, elektronisch signiert oder gesiegelt, über den autorisierten nationalen Zugang des Herstellers versendet und bis zur Rückmeldung verfolgt werden. Electronic COC Platform verbindet diese Schritte in einem kontrollierten Ablauf.
Die drei Termine im KBA-Übergangsplan
- Oktober 2026: Die Testumgebung für IVI-2.x-Übermittlungen soll geöffnet werden; ein genauer Tag ist noch nicht bekannt.
- 5. November 2026: Produktivbetrieb, Zugriff der deutschen Zulassungsbehörden und Weiterleitung über das KBA an EUCARIS sollen beginnen.
- 29. November 2026: Die bisherige InterIVI-CoC-Schnittstelle für CoC- und nationale Daten in einem gemeinsamen Datensatz soll abgeschaltet werden.
Zwischen Test- und Produktivphase bleibt damit nur wenig Zeit. Feldzuordnungen, repräsentative Testfälle, Zertifikatsprüfung und der Umgang mit Fehlermeldungen sollten nicht erst im Oktober geklärt werden.
Fahrzeugdaten vor der Übermittlung belastbar prüfen
Fehlende Pflichtangaben, unzulässige Codes oder Werte aus einer falschen Genehmigungsreferenz können zu einer Zurückweisung oder späteren Korrektur führen. Deshalb beginnt die Vorbereitung nicht beim Export, sondern bei eindeutigen Datenquellen, Verantwortlichkeiten und der Rückverfolgbarkeit zur Typgenehmigung.
Electronic COC Platform erstellt aus den Fahrzeugdaten strukturierte eCoC-Datensätze und validiert sie vor dem Versand gegen die anwendbaren IVI-2.0-Regeln. Diese Prüfung unterstützt die Vorbereitung; sie ersetzt nicht die Entscheidung der Behörde. Eine formale Annahme liegt erst mit der Antwort nach der Übermittlung vor.
Signatur, NAP-Verbindung und Rückmeldungen zusammen testen
Das KBA weist außerdem auf die Prüfung der eIDAS-Eignung der verwendeten Zertifikate hin. Ein fachlich richtiger Datensatz benötigt weiterhin eine geeignete elektronische Signatur oder ein Siegel sowie eine gültige, herstellerspezifische Verbindung. Über Electronic COC Platform können Datensätze erstellt, validiert und signiert, über die autorisierte KBA- oder RDW-NAP-Verbindung des Herstellers an EUCARIS übermittelt und anhand der Antworten weiterbearbeitet werden.
Korrekturen gehören in den Testumfang
Nach der KBA-Information kann ein übermittelter IVI-2.x-Datensatz nicht einfach beim KBA gelöscht werden, weil er zuvor über EUCARIS an teilnehmende Staaten verteilt wird. Ein Fehler muss daher mit einem Korrekturdatensatz berichtigt werden. Testfälle sollten neben einer erfolgreichen Übermittlung auch Zurückweisung, Korrektur und sichere erneute Übermittlung abdecken.
Deutsche nationale Daten in der richtigen Reihenfolge senden
Die nationalen Daten sollen nach dem zugehörigen IVI-CoC-Datensatz übermittelt werden. Für einen sicheren Ablauf empfiehlt das KBA einen Versand einen Tag später. Der Status des IVI-CoC, die eingegangene Antwort und die Freigabe des nächsten Schritts müssen deshalb transparent nachvollziehbar sein.
Was Hersteller vor Oktober vorbereiten sollten
- Verbindliche Quellen für alle erforderlichen Fahrzeugdaten festlegen.
- Testdatensätze für Fahrzeugtypen, Stufen und Grenzfälle erstellen.
- Zertifikat, Gültigkeit und Signatur- oder Siegelprozess prüfen.
- Autorisierung und Testumfang der KBA- oder RDW-Verbindung bestätigen.
- Verantwortliche für Antworten, Korrekturen und erneute Übermittlungen benennen.
Die genannten Termine beruhen auf der KBA-Information vom 16. September 2026 und können durch spätere Mitteilungen geändert werden. Produktionsentscheidungen sollten daher stets mit dem aktuellen Stand der KBA-Dokumentation abgeglichen werden.
